Die sozialen Einrichtungen sind das zweite Standbein der Kulturloge neben den Kulturveranstaltern.
Wir brauchen die sozialen Einrichtungen als Ansprechpartner. Die Mitarbeiterinnen kennen viele Menschen, die gerne mehr am kulturellen Leben teilnehmen möchten. Wer sich im Abseits fühlt, braucht manchmal andere Menschen, die eine Einladung aussprechen und zur Teilnahme motivieren.
Wir bitten die Mitarbeiter*innen in den sozialen Einrichtungen, dass sie auf die Kulturloge aufmerksam machen und den Interessenten beim Ausfüllen der Anmeldung behilflich sind.
Wir brauchen die sozialen Einrichtungen zum Ausstellen der Bescheinigung, dass jemand zum Kreis der Menschen mit geringem Einkommen nach § 53 AO gehört. Für die Bescheinigung sind der Stempel der Einrichtung und die Unterschrift ausreichend.
Der Gaststatus erlischt nach einem Jahr. Wir brauchen die Mitarbeit der sozialen Einrichtungen bei der erneuten Anmeldung nach Ablauf eines Jahres.